Häufig bereitet die korrekte Einschätzung von Unfallfolgen große Schwierigkeiten. Sehr oft
liegen die Ansichten über das Ausmaß der Schädigung bei Betroffenen und Versicherungsträgern
sehr weit auseinander. Erschwert wird das Verständnis durch die unterschiedliche Einstufung je
nach Fragestellung. So unterscheiden sich Beurteilungen für BG, Versorgungsamt, Unfall-
versicherung oder Haftpflichtversicherung in der Betrachtungsweise erheblich.
Das Institut für medizinische Begutachtung verfügt über sehr erfahrene Gutachter, die auf
orthopädischem und unfallchirurgischem Fachgebiet eine verlässliche, von Gerichten und
Versicherungen gleichermaßen akzeptierte Beurteilung vornehmen.
Wir legen großen Wert darauf festzustellen, dass jedes Gutachten objektiv erstellt wird.
Das heißt, dass kein Gutachten entsprechend den Vorstellungen des Auftraggebers durchgeführt
wird, sondern konsequent im Sinne des Wortes "Gutachten" eine Beurteilung nach dem
derzeitigen Stand der herrschenden Lehrmeinung erfolgt. Dabei kann sich durchaus heraus-
stellen, dass „die Prozente“ (GdB, MdE, Gliedertaxe, Einschränkung der Leistungsfähigkeit)
ganz anders ausfallen als vom Verletzten/Erkrankten selbst angenommen.
|
 |